
NON-GVO Erklärung
HZPC ist in puncto Innovation einen Schritt voraus. Aber wir legen höchsten Wert auf die Wünsche der Kunden. Deshalb vermarkten wir keine Sorten, die in bestimmten Märkten oder Ländern unter GVO-Regelungen fallen.
Unsere Position
In Bezug auf den Regulierungsstatus neuartiger Pflanzenzuchtmethoden unterstützen wir die Vision von Plantum.
Neuartige Pflanzenzuchtmethoden sind unter der derzeitigen europäischen Gesetzgebung nicht marktfähig, doch in anderen Teilen der Welt bestehen Chancen. Im Hinblick auf die langfristige Gewährleistung der globalen Lebensmittelversorgung halten wir es für wichtig, dass die Vorteile aller Pflanzenzuchtmethoden beurteilt werden. Fakt ist, dass die Wissenschaft zur Verbesserung der derzeitigen Standards in der Entwicklung von Arzneimitteln, Geräten und Lebensmitteln beiträgt.
Unsere Erklärung, keine GVO einzusetzen
Die HZPC Holding B.V. erklärt, dass alle von HZPC gezüchteten Kartoffelsorten durch traditionelle Pflanzenzuchtmethoden und ohne die Nutzung von genetischer Variationstechnik entstanden sind, die in einem bestimmten Land zu einem genetisch veränderten Organismus führen würde. Für die EU wurde dies in der Richtlinie 2001/18/EG* über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt definiert.
Diese Angabe gilt für alle HZPC Sorten, die vermarktet wurden oder noch vermarktet werden.
* Richtlinie 2001/18/EG: „Genetisch veränderter Organismus (GVO)“: ein Organismus mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist.